Gebrauchtwagengarantie – Was ist sie wert und was deckt sie ab?
Gewährleistung, Garantie, Gebrauchtwagengarantie: Viele Käufer verwechseln diese Begriffe. Wir erklären den Unterschied und was Sie wirklich schützt.
„Mit Garantie" – das klingt beruhigend beim Gebrauchtwagenkauf. Aber was steckt wirklich dahinter? Und was ist der Unterschied zur gesetzlichen Gewährleistung?
Gewährleistung vs. Garantie – der wichtige Unterschied
Gesetzliche Gewährleistung
Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben. Beim Kauf von einem gewerblichen Händler haben Sie 12 Monate Anspruch darauf, dass versteckte Mängel, die bei Übergabe bereits vorhanden waren, kostenlos behoben werden.
Wichtig: Die Gewährleistung greift nicht bei Verschleiß oder nach dem Kauf entstandenen Schäden.
Freiwillige Garantie
Eine Garantie ist eine freiwillige Zusatzleistung des Händlers oder eines Garantieanbieters. Sie kann deutlich weiter gehen als die gesetzliche Gewährleistung – muss aber nicht.
Was deckt eine Gebrauchtwagengarantie typischerweise ab?
- Motor und Getriebe
- Antriebsstrang
- Elektronik (je nach Anbieter)
Nicht abgedeckt: Verschleißteile wie Bremsen, Reifen, Glühlampen, Kupplung
Worauf sollten Sie achten?
- Welche Teile sind eingeschlossen? Lesen Sie das Kleingedruckte.
- Wo kann repariert werden? Manche Garantien gelten nur beim Verkäufer.
- Wie hoch ist die Selbstbeteiligung? Viele Garantien haben eine Eigenbeteiligung pro Schadensfall.
- Wie lange läuft die Garantie? 6, 12 oder 24 Monate?
Unser Angebot
Bei Autohaus Bahceci kaufen Sie mit gesetzlicher Gewährleistung. Auf Wunsch beraten wir Sie zu Garantieoptionen für Ihr Fahrzeug. Sprechen Sie uns an!